ALL­GE­MEI­NE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Inhalts­ver­zeich­nis

  1. Gel­tungs­be­reich, Begriffsbestimmungen
  2. Leis­tun­gen des Veranstalters
  3. Ver­trags­schluss
  4. Wider­rufs­recht für Verbraucher
  5. Prei­se und Zahlungsbedingungen
  6. Teil­nah­me­be­rech­ti­gung, Vertragsübertragung
  7. Unter­schrei­tung der Mindestteilnehmerzahl
  8. Ände­rung oder Aus­fall der Veranstaltung
  9. Lehr­ma­te­ri­al
  10. Haf­tung
  11. Anwend­ba­res Recht, Gerichtsstand
  12. Alter­na­ti­ve Streitbeilegung

1) Gel­tungs­be­reich, Begriffsbestimmungen

1.1 Die­se All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen (nach­fol­gend “AGB”) der Mei­ke Grif­fiths (nach­fol­gend “Ver­an­stal­ter”), gel­ten für alle Ver­trä­ge über die Teil­nah­me an Kur­sen / Semi­na­ren (nach­fol­gend „Ver­an­stal­tung“), die ein Ver­brau­cher oder Unter­neh­mer (nach­fol­gend „Kun­de“) mit dem Ver­an­stal­ter hin­sicht­lich der auf der Web­site des Ver­an­stal­ters dar­ge­stell­ten Ver­an­stal­tun­gen abschließt. Hier­mit wird der Ein­be­zie­hung von eige­nen Bedin­gun­gen des Kun­den wider­spro­chen, es sei denn, es ist etwas ande­res vereinbart.

1.2 Unter­neh­mer im Sin­ne die­ser AGB ist eine natür­li­che oder juris­ti­sche Per­son oder eine rechts­fä­hi­ge Per­so­nen­ge­sell­schaft, die bei Abschluss eines Rechts­ge­schäfts in Aus­übung ihrer gewerb­li­chen oder selb­stän­di­gen beruf­li­chen Tätig­keit handelt.

1.3 Ver­brau­cher im Sin­ne die­ser AGB ist jede natür­li­che Per­son, die ein Rechts­ge­schäft zu Zwe­cken abschließt, die über­wie­gend weder ihrer gewerb­li­chen noch ihrer selb­stän­di­gen beruf­li­chen Tätig­keit zuge­rech­net wer­den können.

2) Leis­tun­gen des Veranstalters

2.1 Der Ver­an­stal­ter bie­tet aus­schließ­lich Prä­senz­ver­an­stal­tun­gen an. Der Inhalt der Ver­an­stal­tung ergibt sich aus der jewei­li­gen Kurs­be­schrei­bung auf der Web­site des Veranstalters.

2.2 Bei Prä­senz­ver­an­stal­tun­gen erbringt der Ver­an­stal­ter sei­ne Leis­tun­gen aus­schließ­lich im per­sön­li­chen Kon­takt mit dem Kun­den und in von ihm hier­zu aus­ge­wähl­ten Räum­lich­kei­ten. Sofern sich aus der Kurs­be­schrei­bung des Ver­an­stal­ters nichts ande­res ergibt, hat der Kun­de kei­nen Anspruch auf Aus­wahl einer bestimm­ten Räum­lich­keit zur Durch­füh­rung der gewünsch­ten Veranstaltung.

2.3 Der Ver­an­stal­ter erbringt sei­ne Leis­tun­gen durch qua­li­fi­zier­tes, von ihm aus­ge­wähl­tes Per­so­nal. Dabei kann sich der Ver­an­stal­ter auch der Leis­tun­gen Drit­ter (Sub­un­ter­neh­mer) bedie­nen, die in sei­nem Auf­trag tätig wer­den. Sofern sich aus der Kurs­be­schrei­bung des Ver­an­stal­ters nichts ande­res ergibt, hat der Kun­de kei­nen Anspruch auf Aus­wahl einer bestimm­ten Per­son zur Durch­füh­rung der gewünsch­ten Veranstaltung.

2.4 Der Ver­an­stal­ter erbringt sei­ne Leis­tun­gen mit größ­ter Sorg­falt und nach bes­tem Wis­sen und Gewis­sen. Einen bestimm­ten Erfolg schul­det der Ver­an­stal­ter aber nicht. Ins­be­son­de­re über­nimmt der Ver­an­stal­ter kei­ne Gewähr dafür, dass sich beim Kun­den ein bestimm­ter Lern­erfolg ein­stellt oder dass der Kun­de ein bestimm­tes Leis­tungs­ziel erreicht. Dies ist nicht zuletzt auch vom per­sön­li­chen Ein­satz und Wil­len des Kun­den abhän­gig, auf den der Ver­an­stal­ter kei­nen Ein­fluss hat.

3) Ver­trags­schluss

3.1 Die auf der Web­site des Ver­an­stal­ters beschrie­be­nen Ver­an­stal­tun­gen stel­len kei­ne ver­bind­li­chen Ange­bo­te sei­tens des Ver­an­stal­ters dar, son­dern die­nen zur Abga­be eines ver­bind­li­chen Ange­bots durch den Kunden.

3.2 Der Kun­de kann sein Ange­bot über das auf der Web­site des Ver­an­stal­ters bereit­ge­stell­te Online-Anmel­de­for­mu­lar abge­ben. Dabei gibt der Kun­de, nach­dem er sei­ne Daten in das Anmel­de­for­mu­lar ein­ge­tra­gen hat, durch Kli­cken des den Anmel­de­vor­gang abschlie­ßen­den But­tons ein recht­lich ver­bind­li­ches Ver­trags­an­ge­bot in Bezug auf die aus­ge­wähl­te Ver­an­stal­tung ab.

3.3 Der Ver­an­stal­ter kann das Ange­bot des Kun­den inner­halb von fünf Tagen annehmen,

  • indem er dem Kun­den eine schrift­li­che Anmel­de­be­stä­ti­gung oder eine Anmel­de­be­stä­ti­gung in Text­form (Fax oder E‑Mail) über­mit­telt, wobei inso­weit der Zugang der Anmel­de­be­stä­ti­gung beim Kun­den maß­geb­lich ist, oder
  • indem er den Kun­den nach Abga­be von des­sen Ver­trags­er­klä­rung zur Zah­lung auffordert.

Lie­gen meh­re­re der vor­ge­nann­ten Alter­na­ti­ven vor, kommt der Ver­trag in dem Zeit­punkt zustan­de, in dem eine der vor­ge­nann­ten Alter­na­ti­ven zuerst ein­tritt. Die Frist zur Annah­me des Ange­bots beginnt am Tag nach der Absen­dung des Ange­bots durch den Kun­den zu lau­fen und endet mit dem Ablauf des fünf­ten Tages, wel­cher auf die Absen­dung des Ange­bots folgt. Nimmt der Ver­an­stal­ter das Ange­bot des Kun­den inner­halb vor­ge­nann­ter Frist nicht an, so gilt dies als Ableh­nung des Ange­bots mit der Fol­ge, dass der Kun­de nicht mehr an sei­ne Wil­lens­er­klä­rung gebun­den ist. Glei­ches gilt für den Fall, dass die vom Kun­den aus­ge­wähl­te Ver­an­stal­tung schon vor Ablauf der Annah­me­frist beginnt und der Ver­an­stal­ter das Ange­bot des Kun­den nicht bis spä­tes­tens 24 Stun­den vor Beginn der Ver­an­stal­tung annimmt, sofern zwi­schen den Par­tei­en nichts ande­res ver­ein­bart wurde.

3.4 Bei einer Anmel­dung über die Web­site des Ver­an­stal­ters wird der Ver­trags­text nach dem Ver­trags­schluss vom Ver­an­stal­ter gespei­chert und dem Kun­den nach Absen­dung von des­sen Bestel­lung in Text­form (z. B. E‑Mail, Fax oder Brief) über­mit­telt. Eine dar­über hin­aus­ge­hen­de Zugäng­lich­ma­chung des Ver­trags­tex­tes durch den Ver­an­stal­ter erfolgt nicht.

3.5 Vor ver­bind­li­cher Abga­be des Ange­bots über das Online-Anmel­de­for­mu­lar des Ver­an­stal­ters kann der Kun­de sei­ne Ein­ga­ben lau­fend über die übli­chen Tas­ta­tur- und Maus­funk­tio­nen korrigieren.

3.6 Für den Ver­trags­schluss steht aus­schließ­lich die deut­sche Spra­che zur Verfügung.

3.7 Mel­det der Kun­de wei­te­re Teil­neh­mer für eine Ver­an­stal­tung an, ver­pflich­tet er sich, auch für die ver­trag­li­chen Ver­pflich­tun­gen aller von ihm ange­mel­de­ten Teil­neh­mer ein­zu­ste­hen, sofern er bei der Anmel­dung eine ent­spre­chen­de Erklä­rung abgibt.

4) Wider­rufs­recht für Verbraucher

Ein Wider­rufs­recht für Ver­brau­cher besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht bei Ver­trä­gen zur Erbrin­gung von Dienst­leis­tun­gen im Zusam­men­hang mit Frei­zeit­be­tä­ti­gun­gen, wenn der Ver­trag für die Erbrin­gung einen spe­zi­fi­schen Ter­min oder Zeit­raum vorsieht.

5) Prei­se und Zahlungsbedingungen

5.1 Sofern sich aus dem Ange­bot des Ver­an­stal­ters nichts ande­res ergibt, han­delt es sich bei den ange­ge­be­nen Prei­sen um Gesamt­prei­se. Umsatz­steu­er wird nicht aus­ge­wie­sen, da der Ver­an­stal­ter Klein­un­ter­neh­mer im Sin­ne des UStG ist.

5.2 Kos­ten für Anrei­se, Über­nach­tung und Ver­pfle­gung bei Prä­senz­ver­an­stal­tun­gen sind nicht im Preis inbe­grif­fen und vom Kun­den zu tra­gen, sofern sich aus der Kurs­be­schrei­bung des Ver­an­stal­ters nichts ande­res ergibt.

5.3 Dem Kun­den ste­hen ver­schie­de­ne Zah­lungs­mög­lich­kei­ten zur Ver­fü­gung, die auf der Web­site des Ver­an­stal­ters ange­ge­ben werden.

5.4 Ist Vor­aus­kas­se per Bank­über­wei­sung ver­ein­bart, ist die Zah­lung sofort nach Ver­trags­ab­schluss fäl­lig, sofern die Par­tei­en kei­nen spä­te­ren Fäl­lig­keits­ter­min ver­ein­bart haben.

6) Teil­nah­me­be­rech­ti­gung, Vertragsübertragung

6.1 Teil­nah­me­be­rech­tigt ist nur die in der Anmel­de­be­stä­ti­gung nament­lich genann­te Per­son. Eine Ver­trags­über­tra­gung auf einen Drit­ten ist nur mit Zustim­mung des Ver­an­stal­ters möglich.

6.2 Tritt ein Drit­ter in den Ver­trag zwi­schen dem Kun­den und dem Ver­an­stal­ter ein, so haf­ten er und der Kun­de dem Ver­an­stal­ter als Gesamt­schuld­ner für den Teil­nah­me­preis und die durch den Ein­tritt des Drit­ten gege­be­nen­falls ent­ste­hen­den Mehrkosten.

7) Unter­schrei­tung der Mindestteilnehmerzahl

7.1 Der Ver­an­stal­ter kann für sei­ne Kur­se eine Min­dest­teil­neh­mer­zahl bestim­men. Bei Bestim­mung einer Min­dest­teil­neh­mer­zahl wird der Ver­an­stal­ter hier­auf im Rah­men der Kurs­be­schrei­bung aus­drück­lich hinweisen.

7.2 Bei Unter­schrei­tung der Min­dest­teil­neh­mer­zahl kann der Ver­an­stal­ter bis spä­tes­tens sie­ben Tage vor Kurs­be­ginn durch Erklä­rung gegen­über dem Kun­den vom Ver­trag zurück­tre­ten. Der Ver­an­stal­ter wird dem Kun­den sei­ne Rück­tritts­er­klä­rung unver­züg­lich nach Kennt­nis der nicht erreich­ten Teil­neh­mer­zahl, spä­tes­tens bis sie­ben Tage vor Kurs­be­ginn zuge­hen lassen.

7.3 Macht der Ver­an­stal­ter von sei­nem Rück­tritts­recht gemäß vor­ste­hen­der Zif­fer Gebrauch, so kann der Kun­de die Teil­nah­me an einer min­des­tens gleich­wer­ti­gen ande­ren Ver­an­stal­tung ver­lan­gen, wenn der Ver­an­stal­ter in der Lage ist, eine sol­che Ver­an­stal­tung ohne Mehr­preis für den Kun­den aus sei­nem Ange­bot anzu­bie­ten. Der Kun­de hat sein Ver­lan­gen unver­züg­lich nach Zugang der Erklä­rung des Ver­an­stal­ters die­sem gegen­über gel­tend zu machen.

7.4 Macht der Kun­de nicht von sei­nem Recht gemäß vor­ste­hen­der Zif­fer Gebrauch, so wird der Ver­an­stal­ter dem Kun­den ein gege­be­nen­falls bereits gezahl­tes Teil­nah­me­ent­gelt unver­züg­lich zurückerstatten.

8) Ände­rung oder Aus­fall der Veranstaltung

8.1 Der Ver­an­stal­ter behält sich vor, Zeit, Ort, Kurs­lei­ter und/oder Inhalt der Ver­an­stal­tung zu ändern, sofern die Ände­rung unter Berück­sich­ti­gung der Inter­es­sen des Ver­an­stal­ters für den Kun­den zumut­bar ist. Zumut­bar sind nur uner­heb­li­che Leis­tungs­än­de­run­gen, die nach Ver­trags­ab­schluss not­wen­dig wer­den und nicht vom Ver­an­stal­ter wider Treu und Glau­ben her­bei­ge­führt wur­den. Der Ver­an­stal­ter wird den Kun­den im Fal­le einer Ände­rung von Zeit, Ort, Kurs­lei­ter und/oder Inhalt der Ver­an­stal­tung recht­zei­tig hier­über informieren.

8.2 Bei einer erheb­li­chen Leis­tungs­än­de­rung kann der Kun­de kos­ten­los vom Ver­trag zurück­tre­ten oder statt­des­sen die Teil­nah­me an einer min­des­tens gleich­wer­ti­gen ande­ren Ver­an­stal­tung ver­lan­gen, wenn der Ver­an­stal­ter in der Lage ist, eine sol­che Ver­an­stal­tung ohne Mehr­preis für den Kun­den aus sei­nem Ange­bot anzubieten.

8.3 Die Rech­te gemäß vor­ste­hen­der Zif­fer hat der Kun­de unver­züg­lich nach der Infor­ma­ti­on des Ver­an­stal­ters über die Leis­tungs­än­de­rung die­sem gegen­über gel­tend zu machen.

8.4 Der Ver­an­stal­ter ist berech­tigt, die Ver­an­stal­tung aus wich­ti­gen Grün­den, wie etwa höhe­rer Gewalt oder Erkran­kung des Kurs­lei­ters kurz­fris­tig gegen vol­le Erstat­tung eines ggf. bereits gezahl­ten Teil­nah­me­ent­gelts abzu­sa­gen. Der Ver­an­stal­ter wird sich bei Aus­fall der Ver­an­stal­tung um einen Ersatz­ter­min bemühen.

9) Lehr­ma­te­ri­al

9.1 Der Ver­an­stal­ter ist Inha­ber sämt­li­cher Nut­zungs­rech­te, die zur Durch­füh­rung der Ver­an­stal­tung erfor­der­lich sind. Dies gilt auch im Hin­blick auf Lehr­un­ter­la­gen, die dem Kun­den gege­be­nen­falls im Zusam­men­hang mit der Ver­an­stal­tung über­las­sen werden.

9.2 Der Kun­de darf die Inhal­te der Ver­an­stal­tung ein­schließ­lich gege­be­nen­falls über­las­se­ner Lehr­un­ter­la­gen ledig­lich in dem Umfang nut­zen, der nach dem von bei­den Par­tei­en zugrun­de geleg­ten Ver­trags­zweck erfor­der­lich ist. Ohne geson­der­te Erlaub­nis des Ver­an­stal­ters ist der Kun­de ins­be­son­de­re nicht berech­tigt, die Ver­an­stal­tung oder Tei­le dar­aus auf­zu­zeich­nen oder Lehr­un­ter­la­gen zu ver­viel­fäl­ti­gen, zu ver­brei­ten oder öffent­lich zugäng­lich zu machen.

10) Haf­tung

Der Ver­an­stal­ter haf­tet dem Kun­den aus allen ver­trag­li­chen, ver­trags­ähn­li­chen und gesetz­li­chen, auch delikt­i­schen Ansprü­chen auf Scha­dens- und Auf­wen­dungs­er­satz wie folgt:

10.1 Der Ver­an­stal­ter haf­tet aus jedem Rechts­grund uneingeschränkt

  • bei Vor­satz oder gro­ber Fahrlässigkeit,
  • bei vor­sätz­li­cher oder fahr­läs­si­ger Ver­let­zung des Lebens, des Kör­pers oder der Gesundheit,
  • auf­grund eines Garan­tie­ver­spre­chens, soweit dies­be­züg­lich nichts ande­res gere­gelt ist,
  • auf­grund zwin­gen­der Haf­tung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.

10.2 Ver­letzt der Ver­an­stal­ter fahr­läs­sig eine wesent­li­che Ver­trags­pflicht, ist die Haf­tung auf den ver­trags­ty­pi­schen, vor­her­seh­ba­ren Scha­den begrenzt, sofern nicht gemäß vor­ste­hen­der Zif­fer unbe­schränkt gehaf­tet wird. Wesent­li­che Ver­trags­pflich­ten sind Pflich­ten, die der Ver­trag dem Ver­an­stal­ter nach sei­nem Inhalt zur Errei­chung des Ver­trags­zwecks auf­er­legt, deren Erfül­lung die ord­nungs­ge­mä­ße Durch­füh­rung des Ver­trags über­haupt erst ermög­licht und auf deren Ein­hal­tung der Kun­de regel­mä­ßig ver­trau­en darf.

10.3 Im Übri­gen ist eine Haf­tung des Ver­an­stal­ters ausgeschlossen.

10.4 Vor­ste­hen­de Haf­tungs­re­ge­lun­gen gel­ten auch im Hin­blick auf die Haf­tung des Ver­an­stal­ters für sei­ne Erfül­lungs­ge­hil­fen und gesetz­li­chen Vertreter.

11) Anwend­ba­res Recht, Gerichtsstand

11.1 Für sämt­li­che Rechts­be­zie­hun­gen der Par­tei­en gilt das Recht der Bun­des­re­pu­blik Deutschland.

11.2 Han­delt der Kun­de als Kauf­mann, juris­ti­sche Per­son des öffent­li­chen Rechts oder öffent­lich-recht­li­ches Son­der­ver­mö­gen mit Sitz im Hoheits­ge­biet der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land, ist aus­schließ­li­cher Gerichts­stand für alle Strei­tig­kei­ten aus die­sem Ver­trag der Geschäfts­sitz des Ver­an­stal­ters. Hat der Kun­de sei­nen Sitz außer­halb des Hoheits­ge­biets der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land, so ist der Geschäfts­sitz des Ver­an­stal­ters aus­schließ­li­cher Gerichts­stand für alle Strei­tig­kei­ten aus die­sem Ver­trag. Der Ver­an­stal­ter ist in den vor­ste­hen­den Fäl­len jedoch in jedem Fall berech­tigt, das Gericht am Sitz des Kun­den anzurufen.

12) Alter­na­ti­ve Streitbeilegung

12.1 Die EU-Kom­mis­si­on stellt im Inter­net unter fol­gen­dem Link eine Platt­form zur Online-Streit­bei­le­gung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr

Die­se Platt­form dient als Anlauf­stel­le zur außer­ge­richt­li­chen Bei­le­gung von Strei­tig­kei­ten aus Online-Kauf- oder Dienst­leis­tungs­ver­trä­gen, an denen ein Ver­brau­cher betei­ligt ist.

12.2 Der Ver­an­stal­ter ist zur Teil­nah­me an einem Streit­bei­le­gungs­ver­fah­ren vor einer Ver­brau­cher­schlich­tungs­stel­le weder ver­pflich­tet noch bereit.